Rechtsprechung
   BGH, 04.12.2018 - 4 StR 443/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,44466
BGH, 04.12.2018 - 4 StR 443/18 (https://dejure.org/2018,44466)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2018 - 4 StR 443/18 (https://dejure.org/2018,44466)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2018 - 4 StR 443/18 (https://dejure.org/2018,44466)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,44466) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 63 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtswidrige Unterbringung eines an einer hebephrenen Schizophrenie leidenden Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Anforderungen an die gerichtliche Beurteilung der Schuldfähigkeit

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Feststellung der Schuldunfähigkeit wegen Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis unter Verwertung eines psychiatrischen Gutachtens aus einem früheren Strafverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20 ; StGB § 21 ; StGB § 63 ; StPO § 261
    Rechtswidrige Unterbringung eines an einer hebephrenen Schizophrenie leidenden Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Anforderungen an die gerichtliche Beurteilung der Schuldfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die gerichtliche Beurteilung der Schuldfähigkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 236
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.10.2016 - 4 StR 78/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 04.12.2018 - 4 StR 443/18
    Erforderlich ist vielmehr stets die konkretisierende Darlegung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. Beschlüsse vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, StV 2017, 588; vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98; vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12, NStZ-RR 2012, 239; vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307).

    Mit Blick auf die Vorschrift des § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO ist auch der Freispruch des Angeklagten aufzuheben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. August 2014 - 3 StR 271/14, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Satz 2 Freispruch 1; vom 30. Juli 2013 - 4 StR 275/13 Rn. 18, insoweit in NStZ 2014, 36 nicht abgedruckt; vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16 aaO).

  • BGH, 30.07.2013 - 4 StR 275/13

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik (Beruhen der Tat auf

    Auszug aus BGH, 04.12.2018 - 4 StR 443/18
    Mit Blick auf die Vorschrift des § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO ist auch der Freispruch des Angeklagten aufzuheben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. August 2014 - 3 StR 271/14, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Satz 2 Freispruch 1; vom 30. Juli 2013 - 4 StR 275/13 Rn. 18, insoweit in NStZ 2014, 36 nicht abgedruckt; vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16 aaO).
  • BGH, 23.08.2012 - 1 StR 389/12

    Beurteilung der Schuldfähigkeit und Rekonstruktionsverbot (Schizophrenie;

    Auszug aus BGH, 04.12.2018 - 4 StR 443/18
    Erforderlich ist vielmehr stets die konkretisierende Darlegung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. Beschlüsse vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, StV 2017, 588; vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98; vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12, NStZ-RR 2012, 239; vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307).
  • BGH, 26.09.2012 - 4 StR 348/12

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 04.12.2018 - 4 StR 443/18
    Soweit die Strafkammer als Ergebnis eines in einem früheren Strafverfahren eingeholten psychiatrischen Gutachtens mitteilt, dass beim Angeklagten eine schwere Störung der affektiven und impulsiven Kontrolle mit fremdaggressiven Verhaltensweisen gegeben sei, werden die diese Bewertung tragenden Anknüpfungs- und Befundtatsachen nicht wiedergegeben, so dass eine Überprüfung nicht möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12).
  • BGH, 29.05.2012 - 2 StR 139/12

    Anforderungen an die Begründung der Schuldunfähigkeit bzw. verminderten

    Auszug aus BGH, 04.12.2018 - 4 StR 443/18
    Erforderlich ist vielmehr stets die konkretisierende Darlegung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. Beschlüsse vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, StV 2017, 588; vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98; vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12, NStZ-RR 2012, 239; vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307).
  • BGH, 05.08.2014 - 3 StR 271/14

    Verhältnis von verminderter Schuldfähigkeit und verminderter Einsichts- und

    Auszug aus BGH, 04.12.2018 - 4 StR 443/18
    Mit Blick auf die Vorschrift des § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO ist auch der Freispruch des Angeklagten aufzuheben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. August 2014 - 3 StR 271/14, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Satz 2 Freispruch 1; vom 30. Juli 2013 - 4 StR 275/13 Rn. 18, insoweit in NStZ 2014, 36 nicht abgedruckt; vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16 aaO).
  • BGH, 24.04.2012 - 5 StR 150/12

    Anforderungen an die tatrichterliche Auseinandersetzung mit der Befundanalyse

    Auszug aus BGH, 04.12.2018 - 4 StR 443/18
    Erforderlich ist vielmehr stets die konkretisierende Darlegung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. Beschlüsse vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, StV 2017, 588; vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98; vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12, NStZ-RR 2012, 239; vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307).
  • BGH, 24.08.2022 - 6 StR 100/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Bindung des

    c) Eigene Feststellungen waren schließlich nicht im Hinblick auf die Diagnose einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis entbehrlich, weil diese für sich allein genommen nicht die Annahme einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten erheblichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit begründet (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2007 - 3 StR 412/07; vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12; vom 4. Dezember 2018 - 4 StR 443/18).
  • BGH, 05.02.2019 - 2 StR 505/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, verminderte Schuldfähigkeit

    Erforderlich ist vielmehr stets die konkretisierende Darlegung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2018 - 4 StR 443/18 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 12.07.2023 - 1 StR 106/23

    Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung des Beschuldigten in einem

    Die Diagnose einer Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis allein genügt nicht (vgl. dazu BGH, Urteil vom 9. August 2017 - 1 StR 63/17 Rn. 21; Beschlüsse vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12 Rn. 7; vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16 Rn. 11; vom 4. Dezember 2018 - 4 StR 443/18 Rn. 6; vom 22. Mai 2019 - 4 StR 140/19 Rn. 14 und vom 15. Mai 2023 - 6 StR 146/23 Rn. 5).
  • BGH, 14.02.2019 - 4 StR 566/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Defektzustand;

    Mit Blick auf die Vorschrift des § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO ist auch der Freispruch des Angeklagten aufzuheben, soweit er wegen angenommener Schuldunfähigkeit erfolgte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. August 2014 - 3 StR 271/14, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Satz 2 Freispruch 1; vom 30. Juli 2013 - 4 StR 275/13 Rn. 18, insoweit in NStZ 2014, 36 nicht abgedruckt; vom 4. Dezember 2018 - 4 StR 443/18 Rn. 8).
  • BGH, 28.07.2021 - 1 StR 190/21

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Erforderlich ist vielmehr stets die konkretisierende Darlegung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten oder Beschuldigten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. nur Beschlüsse vom 23. Juni 2021 - 4 StR 81/21 Rn. 8; vom 4. Dezember 2018 - 4 StR 443/18 Rn. 6 und vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16 Rn 11.).
  • BGH, 20.07.2023 - 2 StR 58/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Annahme einer

    Die Strafkammer nimmt an keiner Stelle die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderliche Gesamtwürdigung aller wesentlichen Umstände vor und versäumt es zudem, die Tat des Angeklagten von möglichen Verhaltensweisen abzugrenzen, die noch normalpsychologisch zu erklären sind (vgl. insoweit nur BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2018 - 4 StR 443/18, StV 2019, 236; Beschluss vom 30. Januar 2020 - 1 StR 552/19, NStZ 2020, 409).
  • BGH, 23.06.2021 - 4 StR 81/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung eines

    Erforderlich ist vielmehr stets die konkretisierende Darlegung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; 6 7 8 vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 4. Dezember 2018 ? 4 StR 443/18, StV 2019, 236 mwN; vom 12. Oktober 2016 ? 4 StR 78/16, aaO).
  • BGH, 09.03.2023 - 6 StR 22/23

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus;

    Ihre allgemeinen Ausführungen zu den mit der Erkrankung verbundenen "ausgeprägten Störungen der Realitätsprüfung, der Handlungsübersicht, der Kritikfähigkeit, der adäquaten Selbsteinschätzung, des verinnerlichten Wertgefüges und der Impulskontrolle" genügen insoweit nicht, zumal eine Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis für sich allein keine dauerhafte Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit zu begründen vermag (vgl. BGH, Urteil vom 24. August 2022 - 6 StR 100/22; Beschlüsse vom 2. Oktober 2007 - 3 StR 412/07, NStZ-RR 2008, 39; vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12, NStZ-RR 2012, 239; vom 4. Dezember 2018 - 4 StR 443/18).
  • BGH, 15.03.2022 - 4 StR 60/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Beeinträchtigung der

    Die konkretisierende Darlegung, auf welche Weise sich die festgestellte psychische Störung bei der Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 2021 - 4 StR 81/21 Rn. 8 und vom 4. Dezember 2018 - 4 StR 443/18 Rn. 6; zur erforderlichen Differenzierung zwischen Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2018 ? 5 StR 449/18 Rn. 7), fehlt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht